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   LAG Saarland, 18.07.2001 - 2 Sa 16/01   

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LAG Saarland, 18.07.2001 - 2 Sa 16/01 (https://dejure.org/2001,11657)
LAG Saarland, Entscheidung vom 18.07.2001 - 2 Sa 16/01 (https://dejure.org/2001,11657)
LAG Saarland, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 2 Sa 16/01 (https://dejure.org/2001,11657)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Arbeitsgerichtsbarkeit Saarland
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Anschlussberufung; Wirksamkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses ; Wiedereinstellungsanspruch; Fingierung des Vorliegens eines sachlichen Grundes bei Nichteinhaltung der Dreiwochenfrist zur Überprüfung

  • Judicialis

    MuSchG § 6; ; BGB § ... 620; ; BGB § 626 Abs. 2; ; KSchG § 4; ; KSchG § 7; ; BAT § 1; ; BAT § 2; ; ZPO § 256; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; BeschFG § 1 Abs. 5; ; ArbGG § 92 a Satz 1; ; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 1; ; SGB VI § 102 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 262/99

    Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung

    Auszug aus LAG Saarland, 18.07.2001 - 2 Sa 16/01
    cc) Insofern ist auch die Klarstellung der Senatsrechtsprechung durch das BAG in seinem Urteil vom 06. Dezember 2000 - 7 AZR 262/99 - (NZA 2001 Heft 13 S. 721, 722) von Bedeutung, wonach zwar daran festgehalten wird, dass zum sachlichen Grund auch die Prognose der Endlichkeit eines Vertretungsfalles zähle, es aber nicht darauf ankomme, ob der zu Vertretende in vollem Umfang seine Arbeit später einmal wieder würde aufnehmen können.

    Dem Rechtsstreit kommt keine grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zu, insbesondere deshalb nicht, weil zum einen die Bedeutung des Rechtsstreites auf den Zuständigkeitsbereich des LAG Saarland begrenzt bleibt und weil zum anderen lediglich bereits aufgestellte Grundsätze aus Entscheidungen des BAG vom 03.03.1999 - 7 AZR 608/97 -, vom 22.03.2000 - 7 AZR 581/98 - und BAG vom 6.12.2000 - 7 AZR 262/99 - angewandt wurden, um zum Ergebnis zu gelangen.

  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus LAG Saarland, 18.07.2001 - 2 Sa 16/01
    a) Bei mehreren hintereinander geschalteten Befristungen ist grundsätzlich auf die Wirksamkeit der letzten Befristung abzustellen, es sei denn, es käme für die Beurteilung der Wirksamkeit auf die Frage einer vorherigen Befristung an (vgl. BAG vom 22.3.2000, Az. 7 AZR 581/98 in BB 2000, S. 1574 f).

    Dem Rechtsstreit kommt keine grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zu, insbesondere deshalb nicht, weil zum einen die Bedeutung des Rechtsstreites auf den Zuständigkeitsbereich des LAG Saarland begrenzt bleibt und weil zum anderen lediglich bereits aufgestellte Grundsätze aus Entscheidungen des BAG vom 03.03.1999 - 7 AZR 608/97 -, vom 22.03.2000 - 7 AZR 581/98 - und BAG vom 6.12.2000 - 7 AZR 262/99 - angewandt wurden, um zum Ergebnis zu gelangen.

  • BAG, 03.03.1999 - 7 AZR 608/97
    Auszug aus LAG Saarland, 18.07.2001 - 2 Sa 16/01
    aa) Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Gewährung einer Rente auf Zeit durchaus einen sachlichen Grund darstellen kann um zur Vertretung des Arbeitnehmers, welcher die Rente auf Zeit erhält, einen weiteren Arbeitnehmer einstellen zu können (vgl. LAG Hamm vom 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94 in ZTR 1995 S.375; BAG vom 03.03.1999 - 7 AZR 608/97 in juris-Datenbank).

    Dem Rechtsstreit kommt keine grundsätzliche Bedeutung i.S.d. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG zu, insbesondere deshalb nicht, weil zum einen die Bedeutung des Rechtsstreites auf den Zuständigkeitsbereich des LAG Saarland begrenzt bleibt und weil zum anderen lediglich bereits aufgestellte Grundsätze aus Entscheidungen des BAG vom 03.03.1999 - 7 AZR 608/97 -, vom 22.03.2000 - 7 AZR 581/98 - und BAG vom 6.12.2000 - 7 AZR 262/99 - angewandt wurden, um zum Ergebnis zu gelangen.

  • LAG Hamm, 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94

    Arbeitsvertrag: Befristetung bei Vertretung eines nur auf Zeit vermindert

    Auszug aus LAG Saarland, 18.07.2001 - 2 Sa 16/01
    aa) Zunächst ist grundsätzlich festzuhalten, dass die Gewährung einer Rente auf Zeit durchaus einen sachlichen Grund darstellen kann um zur Vertretung des Arbeitnehmers, welcher die Rente auf Zeit erhält, einen weiteren Arbeitnehmer einstellen zu können (vgl. LAG Hamm vom 04.05.1995 - 17 Sa 1606/94 in ZTR 1995 S.375; BAG vom 03.03.1999 - 7 AZR 608/97 in juris-Datenbank).
  • BAG, 05.12.1957 - 2 AZR 550/55

    Unselbständige Anschlußberufung - Begründung einer Berufung - Mündliche

    Auszug aus LAG Saarland, 18.07.2001 - 2 Sa 16/01
    Es ist zwar dann eine nur mündlich gegebene Begründung für die Anschlussberufung nicht ausreichend, wobei allerdings bereits das BAG in seinem Urteil vom 5. Dezember 1957 - 2 AZR 550/55 - in NJW 1958 S.357,358 - unter Ziff. 2b seiner Begründung klargestellt hat, dass keine zweckwidrige Überspannung hinsichtlich der Anforderungen an eine schriftlich zu gebende Begründung einer solchermaßen eingelegten Anschlussberufung erfolgen dürfe.
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